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   VGH Bayern, 16.12.2021 - 10 ZB 21.1491   

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VGH Bayern, 16.12.2021 - 10 ZB 21.1491 (https://dejure.org/2021,53470)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.12.2021 - 10 ZB 21.1491 (https://dejure.org/2021,53470)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Dezember 2021 - 10 ZB 21.1491 (https://dejure.org/2021,53470)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124a; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; FreizügG/EU § 2; FreizügG/EU § 6; FreizügG/EU § 7
    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU

  • rewis.io

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Verlustfeststellung, Italien, Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit, Zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit, Abwägung, Befristung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Verlustfeststellung; Italien; Schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit; Zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit; Abwägung; Befristung

  • rechtsportal.de

    Straftaten eines Ausländers als Anknüpfungspunkt für eine Verlustfeststellung des Rechts auf Freizügigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 17.04.2018 - C-316/16

    Der verstärkte Schutz vor Ausweisung ist u. a. an die Voraussetzung geknüpft,

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2021 - 10 ZB 21.1491
    Dies Auffassung hat die Große Kammer des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssache B. und Secretary of State for the Home Department v. Franco Vomero dahingehend weiterentwickelt, dass dies gegebenenfalls zu berücksichtigen ist (vgl. EuGH , U.v. 17.4.2018 - C-316/16 u. C-424/16
  • VGH Bayern, 17.12.2015 - 10 ZB 15.1394

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2021 - 10 ZB 21.1491
    Auch einer grenzüberschreitenden Dimension bedarf es nicht (vgl. jüngst: VGH BW, B.v. 2.3.2021 - 12 S 3587/20 - juris Rn. 12; vgl. auch: BayVGH, B.v. 17.12.2015 - 10 ZB 15.1394 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2021 - 10 ZB 21.1491
    a) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2018 - 13 LB 50/17

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt nach dem

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2021 - 10 ZB 21.1491
    Der Gesetzgeber hat in § 6 Abs. 5 Satz 3 FreizügG/EU die Formulierung "wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten" gewählt und somit bewusst die Fälle einbezogen, in denen eine Gesamtstrafenbildung erfolgt ist (vgl. NdsOVG, U.v. 11.7.2018 - 13 LB 50/17 - juris Rn. 48 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 12 S 3587/20

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt (Freizügigkeitsrecht) in die/der

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2021 - 10 ZB 21.1491
    Auch einer grenzüberschreitenden Dimension bedarf es nicht (vgl. jüngst: VGH BW, B.v. 2.3.2021 - 12 S 3587/20 - juris Rn. 12; vgl. auch: BayVGH, B.v. 17.12.2015 - 10 ZB 15.1394 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 16.12.2021 - 10 ZB 21.1491
    a) Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11; B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453/12 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 19.10.2022 - 10 ZB 22.2042

    Verlust des Rechts auf Freizügigkeit, Abreißen der Integrationsbande durch

    Entscheidend ist vielmehr - worauf auch das Verwaltungsgericht hinweist - eine umfassende Einzelfallprüfung (EuGH, U.v. 16.1.2014 - C-400/12 - juris Rn. 33; vgl. zum Ganzen auch BayVGH, B.v. 16.12.2021 - 10 ZB 21.1491 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.05.2023 - 10 ZB 22.2234

    Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts eines Unionsbürgers infolge

    Daher ist Art. 28 Abs. 3 Buchst. a) der RL 2004/38/EG - und dementsprechend auch § 6 Abs. 5 Satz 1 FreizügG/EU - dahin auszulegen, dass ein Zeitraum der Verbüßung einer Freiheitsstrafe durch den Betroffenen grundsätzlich geeignet ist, die Kontinuität des Aufenthalts im Sinne dieser Bestimmung zu unterbrechen, wobei eine umfassende Gesamtbetrachtung anzustellen ist, ob die zuvor mit dem Aufnahmemitgliedstaat geknüpften Integrationsbande abgerissen sind, und zwar auch in dem Fall, dass sich diese Person vor der den Freiheitsentzug begründenden Straftat zehn Jahre lang im Aufnahmemitgliedstaat aufgehalten hat, wobei dieser Umstand bei der genannten umfassenden Gesamtbetrachtung, angemessen zu berücksichtigen ist (vgl. BayVGH, B.v. 16.12.2021 - 10 ZB 21.1491 - juris Rn. 15).
  • VG Ansbach, 16.03.2022 - AN 5 K 21.01319

    Verlustfeststellung, Sog. Abreißen des Integrationszusammenhanges,

    Der EuGH hat in seinem Urteil im Verfahren C-316/16 zum wiederholten Male festgestellt, dass Haftstrafen die Kontinuität des Aufenthalts im Sinne des Art. 28 Absatz 3 Buchst. a der RL 2004/38 grundsätzlich unterbrechen (vgl. EuGH, U.v. 17.4.2018 - C 316/16 - juris Rn. 70 unter Bezugnahme auf EuGH, U.v. 16.1.2014 - C-400/12 - juris Rn. 33 ff.; vgl. auch BayVGH, B.v. 22.6.2021 - 19 ZB 18.104 - juris Rn. 13; B.v. 16.12.2021 - 10 ZB 21.1491 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 17.12.2021 - 10 AS 21.2683

    Aufschiebende Wirkung bei bestandskräftigem Verwaltungsakt

    Der Senat hat mit Beschluss vom gestrigen Tag (Az. 10 ZB 21.1491) den Antrag des Antragstellers auf Zulassung der Berufung abgelehnt.
  • VG Ansbach, 09.11.2022 - AN 11 K 22.01241

    Verlustfeststellung Freizügigkeitsrecht EU, Drogenproblematik,

    Anknüpfungspunkt für eine Verlustfeststellung können Straftaten sein, die unter die Kriminalitätsbereiche des Art. 83 AEUV fallen, namentlich Terrorismus, Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern, illegaler Drogenhandel (vgl. BayVGH, B.v. 16.12.2021 - 10 ZB 21.1491 - juris Rn. 21).
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